Leipzig – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Gestern Abend teilte ein Zeuge der Polizei mit, dass ein Mann (33, deutsch) in der Öffentlichkeit lautstark verfassungsfeindliche Parole skandieren soll. Eingesetzte Polizeibeamte konnten den Tatverdächtigen noch am Ort stellen. Als der 33–Jährige im Rahmen der Identitätsfeststellung durchsucht werden sollte, verhielt er sich zunehmend aggressiv, sodass ihm nachfolgend Handfesseln angelegt werden mussten. In der weiteren Folge trat der Tatverdächtige nach einem Polizeibeamten und traf ihn am Knie. Da sich der Mann weiterhin vor Ort aggressiv verhielt, sollte er mit einem Funkstreifenwagen zu einem Polizeirevier gebracht werden.

Währenddessen beleidigte er einen anderen Polizeibeamten und trat auch diesen gegen das Bein. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,58 Promille. Durch die diensthabende Bereitschaftsstaatsanwältin wurde eine Blutentnahme bei dem Tatverdächtigen angeordnet. Da er sich weiterhin aggressiv verhielt, musste er zur Verhinderung weiterer Straftaten sowie aufgrund seines alkoholisierten Zustandes bis zum heutigen Morgen in Gewahrsam genommen werden. Er hat sich nun unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu verantworten.